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Steuerliche Behandlung von Werbemitteln und Werbegeschenken

Einfach mal „Danke“ sagen kommt in unserer schnelllebigen Zeit oft zu kurz. Und vermutlich war eine Unterstützung seitens des Finanzministers hier nicht geplant, trotzdem können Sie diesen Support beim Danken und Schenken nutzen:

Die Anpassung der Freigrenze für Kunden-, Lieferanten- und Dienstleister-Geschenke auf 50,00€ pro Person und Jahr.
Diese Regelung greift ab dem 01.03.2024 und gilt bei entsprechenden Nachweisen auf rückwirkend ab 01.01.2024. Die bisherige Freigrenze lag bis zum 31.12.2023 bei 35,00€.
Beim Thema Steuern gibt es eine Reihe von weiteren Parametern, die wir Ihnen nachfolgend in einer Grafik zusammengestellt haben:


Weitere Hinweise finden Sie auch bei Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft in der Rubrik Gesetzte und Verordnungen unter dem Stichwort Einkommenssteuer-Gesetz (https://gww.de/gesetze-verordnungen/estg/).